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    Das Hochschulfreiheitsgesetz (HFG)

    Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 25. Oktober 2006 in zweiter Lesung das Hochschulfreiheitsgesetz (HFG) beschlossen. Das Gesetz ist mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft getreten.

    Das Hochschulfreiheitsgesetz in NRW besteht aus drei Kernbereichen:

    1. Die Hochschulen werden als Körperschaften des öffentlichen Rechts verselbstständigt und sind künftig keine staatlichen Einrichtungen mehr. Die Landesregierung löst damit die Hochschulen aus der Fachaufsicht des Landes und überträgt ihnen weit reichende Kompetenzen und die Verantwortung für Finanz-, Personal- und Organisationsentscheidungen.
    2. Das novellierte Hochschulrecht schafft neue, starke Leitungsstrukturen in den Hochschulen mit klarer Aufgabenverteilung zwischen Hochschulleitung und hochschulinterner Selbstverantwortung sowie mit einer engeren Anbindung an das gesellschaftliche Umfeld. Neu eingeführt wird der Hochschulrat, der zum Großteil von außerhalb der Hochschule besetzt sein wird und der wichtige strategische Entscheidungen mitverantworten soll. Die Handlungsfähigkeit und Beweglichkeit der Hochschulen wird nachhaltig erhöht werden.
    3. Das Verhältnis von Staat und Hochschule wird auf eine völlig neue Basis gestellt. Auf der Grundlage konkreter Zielvereinbarungen mit dem Land werden die Hochschulen ihre eigene Strategie- und Entwicklungsplanung vornehmen können. Der Staat zieht sich aus der Detailsteuerung zurück und stärkt die Eigenverantwortung der Hochschulen.

    Weitere Informationen beim MIWFT NRW (Seite momentan offline)

    Die LHG Gießen befürwortet und fordert umgehend den Erlass eines wenigstens gleichartigen Gesetzes für das Land Hessen!


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