Gießen an der Lahn
Home   //   Wir   //   Forderungen   //   Impressum  
Justus-Liebig-Universität Gießen

© Justus-Liebig-Universität Gießen



  •  Wahlprogramm 2010
  •  Wahlprogramm 2009
  •  Wahlprogramm 2008
  •  Wahlprogramm 2007
  •  Wahlprogramm 2006

  • Zu unserer Senatsliste
  • Bündnis für Gerechte
  • Mitbestimmung (BGM)


  • << zurück

    Langzeitstudiengebühren und Studienguthabengesetz (StuGuG)

    Im Dezember 2003 hat die hessische Landesregierung im Rahmen des Zukunftssicherungsgesetzes das Studienguthabengesetz (StuGuG) erlassen, das dazu beitragen sollte, den hessischen Landeshaushalt verfassungskonform zu machen. Dieses Gesetz gilt noch bis zum Ende des Sommersemesters 2007. Durch dieses Gesetz wurden die hessischen Hochschulen gezwungen, von jedem Studenten im Zweitstudium oder ohne triftige Begründung drei bzw. vier Semester über der Regelstudienzeit Langzeitstudiengebühren zu erheben. Außerdem mussten alle Studenten einen „Verwaltungsbeitrag“ in Höhe von 50 Euro errichten. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass den Hochschulen nur ein geringer Teil der Kosten für die Feststellung des Studienguthabens erstattet werden sollte.

    Wir halten das Studienguthabengesetz sowohl in der Intention als auch in der Durchführung für vollkommen verfehlt. Der „Verwaltungsbeitrag“ stellt nichts anderes als eine völlig ungerechtfertigte Sondersteuer für Studenten dar. Das Argument, dass manche Studenten möglicherweise nur wegen des Semestertickets und sonstiger Vergünstigungen immatrikuliert sind, ließe sich leicht durch die Einführung eine „Studentenausweis II“ erledigen, der das Studieren erlaubt, aber weder als Semesterticket noch an der Theaterkasse gilt. Dem Argument der psychologischen Hilfestellung beim Beenden des Studiums („Wenn das jetzt was kostet, dann kann ich ja auch mal fertig werden..“) können wir als Liberale gar nichts abgewinnen, da wir der Meinung sind, dass der überwiegende Teil der Studenten, der ja schließlich mal die intellektuelle Elite dieses Landes werden soll, genug Verantwortungsgefühl hat, das eigene Leben selbst organisieren zu können.

    Die LHG Gießen fordert daher die Rücknahme des StuGuG sowie des HStubeiG und die Erstattung der verursachten Kosten an die Hochschulen.


    Aktiv werden

    Wir wollen unsere Universität zu einem Ort manchen, der allen Studierenden die Freiheit gibt, ihre Fähigkeiten in dem von ihnen gewählten Studium bestmöglich zu verwirklichen. Und das lebt natürlich von Engagement - und wenn Du magst, auch von Deinem!
    Lerne neue Leute kennen oder lass Dich ins Studentenparlament oder in den AStA wählen. Nimm mit uns Kontakt auf!